PANDION verfügt über einen erfolgreichen Track Record von mehr als 20 Jahren als Entwickler hochwertiger Wohn- und Gewerbeimmobilien in deutschen A-Städten. Nach Jahren des profitablen Wachstums hat der Markteinbruch seit Mitte 2022 auch PANDION erfasst. Im August 2026 haben die PANDION AG und weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Die Verfahren bilden den Rahmen für einen umfassenden Sanierungsprozess und die wirtschaftliche und finanzielle Neuordnung der Unternehmensgruppe.
Ziel ist es, die PANDION Gruppe auf diejenigen Projekte und Strukturen auszurichten, für die eine wirtschaftlich belastbare Perspektive besteht. Hierzu werden die einzelnen Projekte und Gesellschaften hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit und ihrer weiteren Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Gemeinsam mit Banken, Finanzierungspartnern und weiteren Projektbeteiligten werden Lösungen für eine tragfähige Weiterentwicklung und nachhaltige Stabilisierung der Unternehmensgruppe erarbeitet.
Inhaber von (Teil-)Schuldverschreibungen der PANDION AG finden nachstehend Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Insolvenz. Die Fragen und Antworten (kurz FAQ) werden fortlaufend ergänzt. Weitere Fragen können Sie gerne an ir@pandion.de richten.
PANDION bedankt sich bei seinen Finanzierungspartnern und den Anleihegläubigern für ihre Mitwirkung und die gewonnene Flexibilität zur Umsetzung der Maßnahmen mit dem Ziel, das Unternehmen wieder zurück in die Erfolgsspur zu führen.
Inhaber von (Teil-)Schuldverschreibungen der Pandion AG finden nachstehend Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Insolvenz. Die Fragen und Antworten (kurz FAQ) werden fortlaufend ergänzt. Weitere Fragen können Sie gerne an ir@pandion.de richten.
Ziel einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens unter dm Schutz der Insolvenzordnung. Volstreckungen in das Unternehmen werden dadurch z.B. ausgeschlossen Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird rechtlich sowie betriebswirtschaftlich beraten und von einem insolvenzerfahrenen Generalbevollmächtigten unterstützt. Zudem wird das gesamte Verfahren von einem vom Gericht eingesetzten Sachwalter überwacht. Die Gläubigerforderungen sollen bestmöglich befriedigt, das Unternehmen fortgeführt und stabilisiert werden. Aktuelle Entwicklungen können der Homepage pandion.de entnommen werden. Sämtliche Beschlüsse des Amtsgerichts Köln werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Grundsätzlich sind die Forderungen von den Gläubigern beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Im Falle der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz (auch kurz als „SchVG“ bezeichnet) ist allein dieser gemeinsame Vertreter berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger aus den (Teil-)Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen, § 19 Abs. 3, HS 1 SchVG. Dies umfasst auch die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle beim Sachwalter. Unterbleibt die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, können die Anleger der (Teil-)Schuldverschreibungen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ihre Forderungsanmeldungen werden dann nicht durch die Anmeldung des gemeinsamen Vertreters verdrängt.
Insolvenzforderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahren beim Sachwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Aktuelle Entwicklungen können der Homepage pandion.de entnommen werden. Sämtliche Beschlüsse des Insolvenzgerichts werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auch auf der vorgenannten Homepage veröffentlicht.
Vor den Amtsgerichten besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Sowohl die Forderungsanmeldung als auch die Wahrnehmung der Rechte in der Gläubigerversammlung kann durch die Gläubiger selbst erfolgen. Sollten Anlegerinnen / Anleger aus derselben Anleihe im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung einen gemeinsamen Vertreter wählen, wird dieser die Rechte der einzelnen (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger wahrnehmen.
Das Schuldverschreibungsgesetz sieht die Möglichkeit der kollektiven Vertretung der (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger derselben Schuldverschreibung aus einer Gesamtemission vor. Die Anleihebedingungen sehen die Möglichkeit der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vor. Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Wurde ein gemeinsamer Vertreter bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gewählt, ist das hier zuständige Amtsgericht Köln zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung verpflichtet, § 19 Abs. 2, S. 2 SchVG.
Die Aufgaben des gemeinsamen Vertreters folgen aus dem von den (Teil-)Schuldverschreibungsgläubigern zu fassenden Beschluss sowie dem Schuldverschreibungsgesetz. Der gemeinsame Vertreter ist berechtigt und verpflichtet, die Rechte der (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters ist nicht verpflichtend, vereinfacht aber das Insolvenzverfahren, auch für die (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger. Sie müssen ihre Forderungen nicht selbst anmelden und werden im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlungen vertreten.
Grundsätzlich trägt die Emittentin die Kosten des gemeinsamen Vertreters. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellter gemeinsamer Vertreter berichtigt ist, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst Auslagen der auf den einzelnen Gläubiger entfallenden Quote zu entnehmen, BGH-Urteil vom 10.03.2022, Az. IX ZR 178/20. Die Pandion AG und deren Berater können keine Angaben dazu machen, ob und in welcher Höhe ein etwaiger gemeinsame Vertreter Vergütungen und Auslagen beanspruchen wird.
Das zuständige Amtsgericht Köln hat, da noch kein gemeinsamer Vertreter bestellt wurde, für die von der Pandion AG emittierte Anleihe eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt nicht im sog. Eröffnungsverfahren, sondern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der vom Amtsgericht Köln einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung können allein die (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger darüber entscheiden, ob und ggf. wer zum gemeinsamen Vertreter bestellt wird. Die Einberufungen dieser Versammlung wird unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Emittentin veröffentlicht.
Eine anwaltliche Vertretung ist im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Amtsgericht Köln beruft die Versammlung ein. Ein Anwaltszwang besteht vor den Amtsgerichten grundsätzlich nicht, weshalb Anlegerinnen / Anleger ihre Rechte selbst wahrnehmen können.
(Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger können an den Versammlungen teilnehmen, eine Teilnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Höhe der Quote hängt von mehreren Faktoren ab. Die Gläubiger werden fortlaufend über den Verfahrensstand und – soweit möglich – auch über die Quotenerwartung informiert. Derzeit können keine Angaben zur Insolvenzquote gemacht werden.
Derzeit können weder verlässliche Angaben zu der Verfahrensdauer noch der voraussichtlichen Höhe der Insolvenzquote gemacht werden. Die Ausschüttung der Quotenzahlung erfolgt über die sogenannte Zahlstelle. Die an die Anleger zu zahlende Insolvenzquote wird auf das vom (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger bei seiner Depotbank angegebene Referenzkoto angewiesen. Voraussetzung ist die Inhaberschaft der (Teil-)Schuldverschreibung. Die Zusammenstellung der FAQ’s stellt einen kostenfreien Service dar. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Insolvenzverfahren erfolgt dieser freiwillige Service ohne jede Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Sowohl Gläubiger als auch Dritte werden darauf hingewiesen, dass aus diesen Angaben weder Rechte noch verbindliche Zusagen hergeleitet werden können. Die Angaben stellen zudem keine Rechtsberatung dar. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
|
Emittentin: |
PANDION AG |
|
Emissionsvolumen: |
45,0 Mio. € |
|
WKN / ISIN: |
A289YC / DE000A289YC5 |
|
Zinssatz (Kupon): |
8,00 % p.a. |
|
Zinszahlungen: |
jährlich, erstmals am 5. Februar 2022; ab dem 5. Februar 2026 halbjährlich nachträglich jeweils am 5. August und 5. Februar |
|
Laufzeit: |
7,5 Jahre, 5. Februar 2021 bis 5. August 2028 |
|
Teilrückzahlung: |
Teilrückzahlung von 10 % des Nennbetrags am 31. Dezember 2027 |
|
Emissionspreis: |
100 % |
|
Rückzahlungskurs: |
Nennbetrag (100 %) |
|
Emittenten-kündigungsrechte: |
Vorzeitiges Rückzahlungsrecht der Emittentin nach Ablauf von 3 Jahren zu 101,5 % des Nennbetrages, nach 4 Jahren zu 100,75 % und nach 5 Jahren zu 100,00 % gemäß Anleihebedingungen |
|
Stückelung: |
1.000 € |
|
Wertpapierart: |
Inhaberschuldverschreibung |
|
Börsensegment: |
Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse |
|
Investorenschutzklauseln: |
|
|
Ausgabe-/Valutatag: |
5. Februar 2021 |
|
Zahlstelle: |
IKB Deutsche Industriebank AG |
Weitere Informationen zur Anleihe 2021/2028 finden Sie auf boerse-frankfurt.de.
Investoren-Call am 01. September 2026
Die ursprünglich für den 4. August 2026 angekündigte Investoren-Telefonkonferenz zu den Geschäftszahlen 2025 wird auf Dienstag, den 01. September 2026, verlegt. Vorstand und Management werden die Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2025 erläutern und einen Überblick zur bisherigen Geschäftsentwicklung und den Restrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2026 geben. Die Telefonkonferenz beginnt um 11.30 Uhr. Die Einwahldaten werden rechtzeitig vor dem Termin hier auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Hier geht es zum Webcast: webcast.meetyoo.de/index.html?e=C8OFuSPe4XO8
01. Juli 2026 - PANDION veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025
29. Mai 2026 - PANDION veröffentlicht Quartalsbericht Q1 2026
09. März 2026 - PANDION AG sichert Projektfinanzierung durch Apollo für OFFICEHOME Beat in München
24. Februar 2026 - PANDION AG setzt Neuordnung der Corporate-Finanzierung um
23. Dezember 2025 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2025
27. August 2025 - PANDION schließt neuen Mietvertrag für OFFICEHOME Rise in Düsseldorf
30. Juni 2025 - PANDION veröffentlicht Geschäftsbericht 2024
13. Mai 2025 - PANDION und DWS vereinbaren Transaktion für Wohnportfolio mit 155 Wohneinheiten
23. Dezember 2024 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2024
28. Juni 2024 - PANDION AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2023
20. Dezember 2023 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2023
06. September 2023 - Wechsel im Aufsichtsrat der PANDION AG
10. Mai 2023 - PANDION AG bietet Webcast für Investoren am 15. Mai 2023 um 16:30 Uhr an
20. Dezember 2022 - PANDION AG weiter auf Kurs im Geschäftsjahr 2022
14. Dezember 2022 - Information für die Anleihegläubiger der PANDION AG
21. Juli 2022 - Enpal GmbH wird erster Mieter im PANDION OFFICEHOME Ostkreuz Campus
14. Juni 2022 - PANDION AG bestätigt Rekordergebnis für das Jahr 2021
07. März 2022 - PANDION AG bietet Webcast für Investoren am 11. März 2022
15. Dezember 2021 - PANDION AG erwartet erneut Rekordergebnis
18. November 2021 - PANDION AG verkauft größtes Gewerbeprojekt der Unternehmensgeschichte
13. August 2021 - PANDION FRANCIS in Düsseldorf an Real I.S. verkauft
25. Mai 2021 - PANDION AG erzielt Rekordergebnis im Geschäftsjahr 2020
18. Mai 2021 - PANDION AG rückt in aktueller Projektentwickler-Studie in die Spitzengruppe vor
23. März 2021 - PANDION erhält Baugenehmigung für PANDION RISE in Düsseldorf
26. Januar 2021 - PANDION AG: Anleihe 2021/2026 erfolgreich platziert
22. Januar 2021 - PANDION AG: Zeichnungsfrist für die Anleihe gestartet
13. Januar 2021 - PANDION AG startet Anleiheemission
10. Dezember 2020 - PANDION AG steuert auf erneutes Rekordergebnis im Geschäftsjahr 2020 zu
26. November 2020 - PANDION AG: Starke Nachfrage nach Wohnungen trotz "Lockdown light"
19. Oktober 2020 - PANDION AG: Verschiebung der geplanten Anleiheemission
11. Dezember 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
25. Oktober 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
03. Oktober 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
25. September 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
22. September 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
12. September 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
17. August 2023 - Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
Hier finden Sie eine Übersicht der in Realisierung befindlichen Projektentwicklungen der PANDION Gruppe, die halbjährlich aktualisiert und veröffentlicht wird.
Projektübersicht Gewerbe, Stand 30.06.2025
Projektübersicht Wohnen, Stand 30.06.2025
Projektübersicht Gewerbe, Stand 31.12.2024
Projektübersicht Wohnen, Stand 31.12.2024
Projektübersicht Wohnen, Stand 30.06.2024
Projektübersicht Gewerbe, Stand 30.06.2024
Projektübersicht Wohnen, Stand 31.12.2023
Projektübersicht Gewerbe, Stand 31.12.2023
Projektübersicht Wohnen, Stand 30.06.2023
Projektübersicht Gewerbe, Stand 30.06.2023
Projektübersicht Wohnen, Stand 31.12.2022
Projektübersicht Gewerbe, Stand 31.12.2022
Projektübersicht Wohnen, Stand 30.06.2022
Projektübersicht Gewerbe, Stand 30.06.2022
Projektübersicht Vorratsgrundstücke, Stand 30.06.2022
Projektübersicht Wohnen, Stand 31.12.2021
Projektübersicht Gewerbe, Stand 31.12.2021
Projektübersicht Vorratsgrundstücke, Stand 31.12.2021
Projektübersicht Wohnen, Stand 30.06.2021
Projektübersicht Gewerbe, Stand 30.06.2021
Projektübersicht Vorratsgrundstücke, Stand 30.06.2021
Projektübersicht Wohnen, Stand 31.12.2020
Für Informationen rund um die PANDION-Anleihe wenden Sie sich bitte an:
Kontakt (Privatanleger und Finanzpresse)
Fabian Kirchmann / Jonas Schneider
iron AG
Telefon: +49 221 9140-9735
E-Mail: ir@pandion.de
Möchten Sie regelmäßig über neue Entwicklungen der PANDION AG informiert werden? Dann senden Sie uns eine E-Mail an ir@pandion.de, um in den Investoren- und Presseverteiler aufgenommen zu werden.
Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Kontaktaufnahme durch die PANDION AG genutzt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.