Neuausrichtung der Unternehmensgruppe

 

PANDION verfügt über einen erfolgreichen Track Record von mehr als 20 Jahren als Entwickler hochwertiger Wohn- und Gewerbeimmobilien in deutschen A-Städten. Nach Jahren des profitablen Wachstums hat der Markteinbruch seit Mitte 2022 auch PANDION erfasst. Im August 2026 haben die PANDION AG und weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Die Verfahren bilden den Rahmen für einen umfassenden Sanierungsprozess und die wirtschaftliche und finanzielle Neuordnung der Unternehmensgruppe.

Ziel ist es, die PANDION Gruppe auf diejenigen Projekte und Strukturen auszurichten, für die eine wirtschaftlich belastbare Perspektive besteht. Hierzu werden die einzelnen Projekte und Gesellschaften hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit und ihrer weiteren Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Gemeinsam mit Banken, Finanzierungspartnern und weiteren Projektbeteiligten werden Lösungen für eine tragfähige Weiterentwicklung und nachhaltige Stabilisierung der Unternehmensgruppe erarbeitet.

Inhaber von (Teil-)Schuldverschreibungen der PANDION AG finden nachstehend Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Insolvenz. Die Fragen und Antworten (kurz FAQ) werden fortlaufend ergänzt. Weitere Fragen können Sie gerne an ir@pandion.de richten.

PANDION bedankt sich bei seinen Finanzierungspartnern und den Anleihegläubigern für ihre Mitwirkung und die gewonnene Flexibilität zur Umsetzung der Maßnahmen mit dem Ziel, das Unternehmen wieder zurück in die Erfolgsspur zu führen.

FAQ – (Teil-)Schuldverschreibungen


Inhaber von (Teil-)Schuldverschreibungen der Pandion AG finden nachstehend Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Insolvenz. Die Fragen und Antworten (kurz FAQ) werden fortlaufend ergänzt. Weitere Fragen können Sie gerne an ir@pandion.de richten.

Was ist das Ziel einer Insolvenz in Eigenverwaltung?

Ziel einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Sanierung des Unternehmens unter dm Schutz der Insolvenzordnung. Volstreckungen in das Unternehmen werden dadurch z.B. ausgeschlossen Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird rechtlich sowie betriebswirtschaftlich beraten und von einem insolvenzerfahrenen Generalbevollmächtigten unterstützt. Zudem wird das gesamte Verfahren von einem vom Gericht eingesetzten Sachwalter überwacht. Die Gläubigerforderungen sollen bestmöglich befriedigt, das Unternehmen fortgeführt und stabilisiert werden. Aktuelle Entwicklungen können der Homepage pandion.de entnommen werden. Sämtliche Beschlüsse des Amtsgerichts Köln werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Muss ich meine Forderung selbst anmelden?

Grundsätzlich sind die Forderungen von den Gläubigern beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Im Falle der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz (auch kurz als „SchVG“ bezeichnet) ist allein dieser gemeinsame Vertreter berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger aus den (Teil-)Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen, § 19 Abs. 3, HS 1 SchVG. Dies umfasst auch die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle beim Sachwalter. Unterbleibt die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, können die Anleger der (Teil-)Schuldverschreibungen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ihre Forderungsanmeldungen werden dann nicht durch die Anmeldung des gemeinsamen Vertreters verdrängt.

Wann können die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden?

Insolvenzforderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahren beim Sachwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Wo erhalte ich Informationen über das Insolvenzverfahren?

Aktuelle Entwicklungen können der Homepage pandion.de entnommen werden. Sämtliche Beschlüsse des Insolvenzgerichts werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auch auf der vorgenannten Homepage veröffentlicht.

Muss ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?

Vor den Amtsgerichten besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Sowohl die Forderungsanmeldung als auch die Wahrnehmung der Rechte in der Gläubigerversammlung kann durch die Gläubiger selbst erfolgen. Sollten Anlegerinnen / Anleger aus derselben Anleihe im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung einen gemeinsamen Vertreter wählen, wird dieser die Rechte der einzelnen (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger wahrnehmen.

Was ist ein gemeinsamer Vertreter?

Das Schuldverschreibungsgesetz sieht die Möglichkeit der kollektiven Vertretung der (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger derselben Schuldverschreibung aus einer Gesamtemission vor. Die Anleihebedingungen sehen die Möglichkeit der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vor. Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Wurde ein gemeinsamer Vertreter bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gewählt, ist das hier zuständige Amtsgericht Köln zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung verpflichtet, § 19 Abs. 2, S. 2 SchVG.

Welche Aufgaben übernimmt der gemeinsame Vertreter?

Die Aufgaben des gemeinsamen Vertreters folgen aus dem von den (Teil-)Schuldverschreibungsgläubigern zu fassenden Beschluss sowie dem Schuldverschreibungsgesetz. Der gemeinsame Vertreter ist berechtigt und verpflichtet, die Rechte der (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Muss ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden?

Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters ist nicht verpflichtend, vereinfacht aber das Insolvenzverfahren, auch für die (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger. Sie müssen ihre Forderungen nicht selbst anmelden und werden im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlungen vertreten.

Wer trägt die Kosten des gemeinsamen Vertreters?

Grundsätzlich trägt die Emittentin die Kosten des gemeinsamen Vertreters. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellter gemeinsamer Vertreter berichtigt ist, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst Auslagen der auf den einzelnen Gläubiger entfallenden Quote zu entnehmen, BGH-Urteil vom 10.03.2022, Az. IX ZR 178/20. Die Pandion AG und deren Berater können keine Angaben dazu machen, ob und in welcher Höhe ein etwaiger gemeinsame Vertreter Vergütungen und Auslagen beanspruchen wird.

Wann und wo finden die Anleihegläubigerversammlungen statt?

Das zuständige Amtsgericht Köln hat, da noch kein gemeinsamer Vertreter bestellt wurde, für die von der Pandion AG emittierte Anleihe eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt nicht im sog. Eröffnungsverfahren, sondern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der vom Amtsgericht Köln einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung können allein die (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger darüber entscheiden, ob und ggf. wer zum gemeinsamen Vertreter bestellt wird. Die Einberufungen dieser Versammlung wird unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Emittentin veröffentlicht.

Kann ich selbst an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen oder muss ich mich dort anwaltlich vertreten lassen?

Eine anwaltliche Vertretung ist im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Amtsgericht Köln beruft die Versammlung ein. Ein Anwaltszwang besteht vor den Amtsgerichten grundsätzlich nicht, weshalb Anlegerinnen / Anleger ihre Rechte selbst wahrnehmen können.

Muss ich als (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen?

(Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger können an den Versammlungen teilnehmen, eine Teilnahmeverpflichtung besteht nicht.

Wie hoch wird die Insolvenzquote sein?

Die Höhe der Quote hängt von mehreren Faktoren ab. Die Gläubiger werden fortlaufend über den Verfahrensstand und – soweit möglich – auch über die Quotenerwartung informiert. Derzeit können keine Angaben zur Insolvenzquote gemacht werden.

Wann und von wem erhalte ich die Quotenzahlung?

Derzeit können weder verlässliche Angaben zu der Verfahrensdauer noch der voraussichtlichen Höhe der Insolvenzquote gemacht werden. Die Ausschüttung der Quotenzahlung erfolgt über die sogenannte Zahlstelle. Die an die Anleger zu zahlende Insolvenzquote wird auf das vom (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger bei seiner Depotbank angegebene Referenzkoto angewiesen. Voraussetzung ist die Inhaberschaft der (Teil-)Schuldverschreibung. Die Zusammenstellung der FAQ’s stellt einen kostenfreien Service dar. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Insolvenzverfahren erfolgt dieser freiwillige Service ohne jede Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Sowohl Gläubiger als auch Dritte werden darauf hingewiesen, dass aus diesen Angaben weder Rechte noch verbindliche Zusagen hergeleitet werden können. Die Angaben stellen zudem keine Rechtsberatung dar. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Anleihe 2021/2028 - Auf einen Blick

Emittentin:

PANDION AG

Emissionsvolumen:

45,0 Mio. €

WKN / ISIN:

A289YC / DE000A289YC5

Zinssatz (Kupon):

8,00 % p.a.

Zinszahlungen:

jährlich, erstmals am 5. Februar 2022; ab dem 5. Februar 2026 halbjährlich nachträglich jeweils am 5. August und 5. Februar

Laufzeit:

7,5 Jahre, 5. Februar 2021 bis 5. August 2028

Teilrückzahlung:

Teilrückzahlung von 10 % des Nennbetrags am 31. Dezember 2027

Emissionspreis:

100 %

Rückzahlungskurs:

Nennbetrag (100 %)

Emittenten-kündigungsrechte:

Vorzeitiges Rückzahlungsrecht der Emittentin nach Ablauf von 3 Jahren zu 101,5 % des Nennbetrages, nach 4 Jahren zu 100,75 % und nach 5 Jahren zu 100,00 % gemäß Anleihebedingungen

Stückelung:

1.000 €

Wertpapierart:

Inhaberschuldverschreibung

Börsensegment:

Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse

Investorenschutzklauseln:

  • Pari-passu-Klausel
  • Negativverpflichtung
  • Kontrollwechsel
  • Drittverzug
  • Ausschüttungsbegrenzung
  • Unzulässige Darlehensgewährung
  • Informationspflichten
  • Beibehaltung des Listings der Anleihe
  • Mindesteigenkapital > 120,0 Mio. € in Verbindung mit einer Erhöhung des Kupons
  • Ab 5. Februar 2026:
    • Zweimal jährlich eine Investorentelefonkonferenz
    • Quartalsweise Finanzinformationen

Ausgabe-/Valutatag:

5. Februar 2021

Zahlstelle:

IKB Deutsche Industriebank AG

Aktueller Kurs

Weitere Informationen zur Anleihe 2021/2028 finden Sie auf boerse-frankfurt.de.

Aktuelle Meldung


Investoren-Call am 01. September 2026

Die ursprünglich für den 4. August 2026 angekündigte Investoren-Telefonkonferenz zu den Geschäftszahlen 2025 wird auf Dienstag, den 01. September 2026, verlegt. Vorstand und Management werden die Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2025 erläutern und einen Überblick zur bisherigen Geschäftsentwicklung und den Restrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2026 geben. Die Telefonkonferenz beginnt um 11.30 Uhr. Die Einwahldaten werden rechtzeitig vor dem Termin hier auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Hier geht es zum Webcast: webcast.meetyoo.de/index.html?e=C8OFuSPe4XO8

Finanzmitteilungen – Corporate News



Archiv:

01. Juli 2026 - PANDION veröffentlicht vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2025

29. Mai 2026 - PANDION veröffentlicht Quartalsbericht Q1 2026

18. Mai 2026 - PANDION verkauft Teil des Quartiers am Düsseldorfer Albertussee an GARBE Urban Real Estate

09. März 2026 - PANDION AG sichert Projektfinanzierung durch Apollo für OFFICEHOME Beat in München

24. Februar 2026 - PANDION AG setzt Neuordnung der Corporate-Finanzierung um

23. Dezember 2025 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2025

20. November 2025 - PANDION AG: Anleihegläubiger stimmen mit großer Mehrheit von annähernd 100 % für Prolongation der Anleihe 2021/2026

14. November 2025 - PANDION AG: Anmeldung der Anleihegläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung bis heute 24 Uhr möglich

27. Oktober 2025 - PANDION richtet Finanzierungsstruktur neu aus und plant Prolongation der Unternehmensanleihe 2021/2026

27. August 2025 - PANDION schließt neuen Mietvertrag für OFFICEHOME Rise in Düsseldorf

30. Juni 2025 - PANDION veröffentlicht Geschäftsbericht 2024

27. Juni 2025 - PANDION vermietet Büroflächen im OFFICEHOME Rise an den Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf

24. Juni 2025 - Porsche Consulting wird neuer Mieter in PANDIONs OFFICEHOME Pollux in Berlin-Friedrichshain

13. Mai 2025 - PANDION und DWS vereinbaren Transaktion für Wohnportfolio mit 155 Wohneinheiten

24. März 2025 - PANDION vermietet Münchener Großprojekt: Siemens wird Alleinmieter im OFFICEHOME Beat

23. Dezember 2024 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2024

28. Juni 2024 - PANDION AG veröffentlicht Geschäftsbericht 2023

20. Dezember 2023 - PANDION AG veröffentlicht Hochrechnung für 2023

06. September 2023 - Wechsel im Aufsichtsrat der PANDION AG

30. Juni 2023 - PANDION AG schließt Geschäftsjahr 2022 mit Gewinn vor Steuern von 62 Mio. Euro ab und gibt positiven Ausblick für 2023

10. Mai 2023 - PANDION AG bietet Webcast für Investoren am 15. Mai 2023 um 16:30 Uhr an

20. Dezember 2022 - PANDION AG weiter auf Kurs im Geschäftsjahr 2022

14. Dezember 2022 - Information für die Anleihegläubiger der PANDION AG

30. September 2022 - PANDION verzeichnet mit Vollvermietung des PANDION OFFICEHOME Francis nächsten großen Vermietungserfolg

21. Juli 2022 - Enpal GmbH wird erster Mieter im PANDION OFFICEHOME Ostkreuz Campus

14. Juni 2022 - PANDION AG bestätigt Rekordergebnis für das Jahr 2021

07. März 2022 - PANDION AG bietet Webcast für Investoren am 11. März 2022

15. Dezember 2021 - PANDION AG erwartet erneut Rekordergebnis

18. November 2021 - PANDION AG verkauft größtes Gewerbeprojekt der Unternehmensgeschichte

13. August 2021 - PANDION FRANCIS in Düsseldorf an Real I.S. verkauft

28. Juli 2021 - PANDION realisiert bundesweit bislang größte Office-Vermietung im Jahr 2021 und refinanziert erfolgreich Schuldscheindarlehen

25. Mai 2021 - PANDION AG erzielt Rekordergebnis im Geschäftsjahr 2020

18. Mai 2021 - PANDION AG rückt in aktueller Projektentwickler-Studie in die Spitzengruppe vor

23. März 2021 - PANDION erhält Baugenehmigung für PANDION RISE in Düsseldorf

26. Januar 2021 - PANDION AG: Anleihe 2021/2026 erfolgreich platziert

25. Januar 2021 - PANDION-Anleiheemission – Vorzeitige Schließung des Orderbuchs am 26. Januar 2021 um 14 Uhr aufgrund hoher Nachfrage

22. Januar 2021 - PANDION AG: Zeichnungsfrist für die Anleihe gestartet

13. Januar 2021 - PANDION AG startet Anleiheemission

10. Dezember 2020 - PANDION AG steuert auf erneutes Rekordergebnis im Geschäftsjahr 2020 zu

26. November 2020 - PANDION AG: Starke Nachfrage nach Wohnungen trotz "Lockdown light"

19. Oktober 2020 - PANDION AG: Verschiebung der geplanten Anleiheemission

15. Oktober 2020 - PANDION AG bietet Webcast zur Anleiheemission für Privatanleger am 19. Oktober 2020

12. Oktober 2020 - PANDION AG begibt Unternehmensanleihe



Finanzmitteilungen – Ad-hoc News

16. September 2026, 09:40 Uhr CET/CEST - PANDION AG: Portfolioüberprüfung führt zu Insolvenzanträgen bei zwei weiteren Projektgesellschaften

07. September 2026, 23.10 Uhr CET/CEST - PANDION leitet M&A-Prozess zur Prüfung strategischer Optionen ein

27. August 2026, 16.15 Uhr CET/CEST - PANDION AG: Weitere Projektgesellschaften werden Insolvenzanträge stellen

10. August 2026, 12.15 Uhr CET/CEST - PANDION AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

03. August 2026, 20.10 Uhr CET/CEST - PANDION AG wird Zinszahlung auf Unternehmensanleihe vorerst nicht leisten

01. Juli 2026, 13:38 Uhr CET/CEST - Pandion AG: Deutlich negatives vorläufiges Ergebnis vor Ertragssteuern für das Geschäftsjahr 2025 aufgrund erwarteter Wertberichtigungen bei Gewerbeobjekten

04. Dezember 2025, 10:20 Uhr CET/CEST - PANDION AG: Aufschiebende Bedingungen für Abruf von 100 Mio. Euro Finanzierung erfüllt

20. November 2025, 11:14 Uhr CET/CEST - PANDION AG: Anleihegläubiger beschließen Prolongation der Unternehmensanleihe und weitere Änderungen der Anleihebedingungen

27. Oktober 2025, 15:55 Uhr CET/CEST - PANDION AG lädt die Anleihegläubiger der 5,50 % Unternehmensanleihe 2021/2026 zu einer Abstimmung ohne Versammlung über u.a. eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe und Erhöhung des Zinssatzes ein

13. Oktober 2025, 16:15 Uhr CET/CEST - PANDION AG unterschreibt EUR 100 Mio. Finanzierungsvereinbarung als wichtigen Schritt im Rahmen der laufenden Neustrukturierung der Finanzierung

19. Oktober 2020, 18:45 Uhr CET/CEST - PANDION AG verschiebt Anleiheemission

Finanzkalender

  • 29. Mai 2026 Veröffentlichung des Quartalsreportings Q1 2026
  • 30. Juni 2026 Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
  • 28. August 2026 Veröffentlichung des Quartalsreportings Q2 2026
  • 30. November 2026 Veröffentlichung des Quartalsreportings Q3 2026
  • bis 31. Dezember 2026 Veröffentlichung der vorläufigen Prognose für das Gesamtjahr 2026
  • 26. Februar 2027 Veröffentlichung des Quartalsreportings Q4 2026

Kontakt

Für Informationen rund um die PANDION-Anleihe wenden Sie sich bitte an:

Kontakt (Privatanleger und Finanzpresse)
Fabian Kirchmann / Jonas Schneider
iron AG
Telefon: +49 221 9140-9735
E-Mail: ir@pandion.de

 

Möchten Sie regelmäßig über neue Entwicklungen der PANDION AG informiert werden? Dann senden Sie uns eine E-Mail an ir@pandion.de, um in den Investoren- und Presseverteiler aufgenommen zu werden.

Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Kontaktaufnahme durch die PANDION AG genutzt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Rechtliche Hinweise

Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zur PANDION AG (Emittentin) und den Wertpapieren des Unternehmens. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

Bitte lesen Sie den nachfolgenden Disclaimer und bestätigen Sie anschließend, dass Sie die rechtlichen Hinweise gelesen haben und diese akzeptieren, um auf die Folgeseite zu gelangen.

Die Ausführungen auf den nachfolgenden Internetseiten stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in der Republik Österreich, dem Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der PANDION AG noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren der PANDION AG dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen. Der Kauf oder die Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der PANDION AG darf ausschließlich auf der Grundlage von auf dieser Homepage erhältlichen, von der Commission de Surveillance du Secteur Financier gebilligten Wertpapierprospekten erfolgen.

In einigen Ländern kann der Erwerb von Wertpapieren, über die auf den folgenden Internetseiten Informationen zugänglich gemacht werden, generell oder für bestimmte Personen verboten und daher nur für bestimmte Anleger möglich sein; dasselbe kann ferner für die Verbreitung von Informationen über diese Wertpapiere gelten. Die Benutzer dieser Internetseite werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Die PANDION AG übernimmt keine Gewähr, dass die auf den folgenden Internetseiten beschriebenen Wertpapiere für alle Investoren als Anlage geeignet sind. Daher sind die Informationen auf den nachfolgenden Internetseiten nicht als Empfehlung seitens der PANDION AG zu verstehen, Inhaberschuldverschreibungen der PANDION AG zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben.

Die Besucher dieser Internetseiten sind allein dafür verantwortlich, die darin verfügbaren Informationen zu analysieren und die Chancen und Risiken einer Anlage in Inhaberschuldverschreibungen der PANDION AG abzuwägen und zu bewerten. Es wird geraten, vor jeder Anlageentscheidung den jeweils gültigen Wertpapierprospekt für die Inhaberschuldverschreibungen der PANDION AG inkl. etwaiger Nachträge und sonstige allgemein zugängliche Informationsquellen über die Wertpapiere heranzuziehen und sich fachlich beraten zu lassen.

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Durch Ihren Zugang zu den folgenden Seiten dieser Website bestätigen Sie, dass Sie keine U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) und nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan wohnhaft sind und dass Sie verstanden haben, dass keine der hierin enthaltenen Informationen oder Dokumente an eine U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder irgendeine Person mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verteilen werden. Sie bestätigen ebenfalls, dass Sie anerkennen, dass nachfolgende Informationen und Dokumente weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der PANDION AG noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren darstellen.

Ich bin weder eine U.S.-Person noch habe ich meinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan und akzeptiere obige Bedingungen.